Bestattungshaus Jäck


Bei einem Todesfall

Bei Eintritt eines Sterbefalles im privaten/häuslichen Bereich benachrichtigen Sie Bitte als erstes den Hausarzt oder den hausärztlichen Notdienst. In Heimen oder Krankenhäusern wird dies durch das Personal vor Ort organisiert. Nehmen Sie sich auch Zeit um sich vom Verstorbenen zu verabschieden!

Nach eingehender Untersuchung wird der Arzt den Tod dokumentieren. Diese Bescheinigungen sind für weitere Schritte unbedingt erforderlich und müssen beim Verstorbenen verbleiben. Liegt diese vor können weitere Schritte eingeleitet werden.

Alle Tätigkeiten vor und nach der Überführung, sowie einen Termin zu einem Beratungsgespräch können Sie direkt unter der Telefonnummer 07023/20 92 500 mit uns vereinbaren.

Bei einer unklaren Todesursache oder Unfall übernimmt die Polizei in der Regel zunächst die Formalitäten. In solch einem Fall ist es dennoch ratsam uns direkt zu informieren um in der Zwischenzeit die Zeit zur Vorbereitung zu nutzen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde bei Ledigen
  • Heiratsurkunde/Stammbuch/eingetragene Lebenspartnerschaft bei Verheirateten
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Evtl. Todesbescheinigung vom Arzt
  • Dokumente der Grabnutzungsrechte bei vorhandenen Gräbern
  • Personalausweis
  • Versichertenkarte der Krankenkasse zur Abmeldung
  • Rentenbescheinigungen zur Ab- oder Ummeldung
  • Bestehender Vorsorgevertrag zur Bestattung